Vorwort
Das Team
Teilnahmebedingungen
Tipps & Tricks
faq
Ablauf
Geschichte
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Teilnahmebedingungen
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Die Teilnahmebedingungen beschreiben in knappen Worten in welchem
Rahmen die Veranstaltung ablaufen wird. Jeder Teilnehmer und Betreuer
ist verpflichtet, sich daran zu halten, ebenso die Organisation.
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Teilnahmebedingungen im Einzelnen
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Art. 1
Organisation
Der „Deutschlandlauf“ ist als internationaler Wettkampf ausgeschrieben.
Die Organisation behält sich vor, gemeldete Teilnehmer ohne
Begründung abzuweisen, wenn sie nach Meinung der Organisation
für dieses Vorhaben nicht geeignet sind.
Art. 2
Beschreibung des Wettkampfes
Der Deutschlandlauf, im weiteren Verlauf „DL2005“ genannt, ist ein Lauf
in 17 Tagesetappen. Die Wettkampfstrecke ist etwa 1.220 km lang. Der
Start erfolgt am 12. September 2005 in Kap Arkona auf der Insel
Rügen. Die Strecke verläuft über sechs deutsche
Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Der Lauf endet am
28. September 2005 in Lörrach. Die Etappen bewegen sich im Schnitt
von etwa 70 km pro Tag. Das Umlaufen der Großstädte wird
berücksichtigt. Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer und
Betreuer werden durch den Veranstalter sichergestellt und sind im
Startgeld inbegriffen. Leistungen für Betreuer, siehe Art 33. Es
ist den Teilnehmern und Betreuern selbst überlassen, ob sie an der
Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft teilnehmen. Eine
Vergütung oder Aufrechnung auf das Startgeld /
Organisationsbeitrag kann aus organisatorischen Gründen allerdings
nicht erfolgen.
Art. 3
Allgemeine Vorschriften
Der „DL2005“ findet gemäß den Wettkampfregeln und den
Zusatzbestimmungen statt, denen jeder Teilnehmer unterliegt und die er
im Zuge seiner Anmeldung anerkennt. Teilnehmer und Betreuer sind
verpflichtet die vorliegende Satzung zu studieren. Die Organisation
wird sich stets auf diese Satzung berufen. Änderungen sind nur von
Seiten der Organisation möglich und sind von allen betroffenen zu
akzeptieren, siehe Art. 7.
Art. 4
Teilnahmebedingungen
Zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und
weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten, die den Anforderungen
des vorliegenden Reglements entsprechen. Die körperliche
Tauglichkeit kann durch den Veranstalter nicht festgestellt werden. Der
Teilnehmer ist hier für sich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer
muss außerdem entsprechende Laufleistungen vorweisen, die sich im
Ultramarathonbereich bewegen. Die Organisation entscheidet über
die Teilnahme und bestätigt den Start umgehend.
Der Teilnehmer hat mit der Anmeldung einen Betrag über 200 € an
die Organisation zu überweisen. Mit der Überweisung des
geforderten Betrages ist der Teilnehmer in der Anmeldeliste
aufgenommen. Eine Rückzahlung dieses Betrages erfolgt nach
Ablehnung am Wettkampf. Mit der Anmeldung ist auch unbedingt 1 Passbild
einzureichen. Dieses kann nach Beendigung des Wettkampfes von der
Organisation zurückgefordert werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich die Unterlagen des Veranstalters
sorgfältig zu studieren und diese anzuerkennen. Der Veranstalter
wird sich stets auf diese Unterlagen berufen. Unausweichliche
Änderungen von Seiten der Organisation, siehe Art. 7, müssen
wiederum vom Teilnehmer hingenommen werden.
Art. 5
Klasseneinteilung
Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine
Altersklassenwertung gibt es nicht.
Art. 6
Wettkampfprogramm
11. September 2005 Anfahrt der Teilnehmer. Unterbringung in einer
Massenunterkunft in Kap Arkona oder Umgebung. Transfer An- und anreise
ist Sache der Teilnehmer. Die Organisation ist für die Verpflegung
ab dem Abend vor dem Start für die Teilnehmer und ggf. Betreuer
zuständig. Sonstige Verpflegung und Unterkunft bis zu diesem
Zeitpunkt ist Sache des Teilnehmers. Wichtig: Die Anreise der
Teilnehmer sollte etwa 36 Stunden vor dem Start erfolgen. Diese Zeit
wird aus unten aufgeführten Gründen benötigt.
- Registrierung und Aushändigung der
Startunterlagen
- Beziehen der Unterkunft
- Einweisung in den Wettkampfablauf
- Vorstellung der Presse
- Sonstige Kontrollen
- 12. September 2005 um 09:00 Uhr ist Start
vor dem Leuchtturm in Kap Arkona.
- 29. September 2005 Abreise und
Verabschiedung der Teilnehmer in Lörrach
Art. 7
Änderungen der Wettkampfbestimmungen
Die Veranstalter behalten sich das Recht folgender Änderungen vor:
- Tatsächliche Streckenführung
nach Art. 24
- Änderung der täglichen
Startzeit / Startordnung nach Art. 9 Ort und Ziel bei höherer
Gewalt
- Art der Unterbringung nach Art 15
- Änderung der Abstände von
Verpflegungs- und Kontrollständen nach Art 11 und 14
- Änderungen gem. Art 29
Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Organisation.
- Charakter der Veranstaltung gem. Art. 3
- Änderung der Sollzeiten gem. Art. 10
Art. 8
Identifikationsmerkmale
Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Die Startnummer ist
jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen. Sollte die Startnummer,
bedingt durch schlechtes Wetter, daher, durch überziehen einer
Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen
auszurufen oder zu zeigen. Dieses kann bei Verpflegungsstellen und
sonstigen Kontrollen der Fall sein, siehe auch Art. 11
Art. 9
Startordnung
Der Start am ersten Tag erfolgt um 09:00 Uhr oder 10:00 Uhr. In den
darauffolgenden Tagen starten die Teilnehmer in zwei Gruppen. Die
schwächere Gruppe des Vortages um 06:00 Uhr und die stärkere
Gruppe des Vortages um 07:00 Uhr. Die genaue Festsetzung der
Startzeiten behält sich der Veranstalter vor. (Aufgrund
außerordentlicher Witterung usw.) siehe Art. 7 Wichtig: Die
Startzeit des nächsten Tages wird täglich vom Veranstalter
bekannt gegeben oder kann erfragt werden.
Die Gruppen werden am Vorabend, durch Aushang oder mündlich
festgelegt. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen verständlichen
Gründen in eine andere Gruppe, als von der Organisation
festgelegt, starten wollen, so ist dieses umgehend zu melden. Die
Organisation entscheidet im Einzelfall.
Art. 10
Etappensollzeiten
Der zu laufende Kilometerdurchschnitt liegt 10 Min/Km (6,0 km/Std.) In
dieser Zeit sind Pausen usw. eingerechnet. Zum Beispiel: Ein Teilnehmer
läuft einen Schnitt von 7 Min/Km und macht drei Minuten Pause an
einer Verpflegungsstation, so hat er dann für diesen Km 10 Minuten
benötigt. Teilnehmer die in der vorgeschriebenen Zeit nicht das
Etappenziel erreichen, werden von der weiteren offiziellen Wertung
ausgeschlossen. Bei einer 80 km Etappe bei dem der Teilnehmer um 06:00
Uhr in der Frühe startet, bedeutet dieses um 19:20 Uhr Zielschluss.
Es kann eine Toleranzzeit aus den unterschiedlichsten Gründen, von
der Organisation entschieden werden. Dieses könnte der Fall sein,
wenn ein Teilnehmer an einem Tag starke Probleme hat und es abzusehen
ist, dass er am nächsten Tag wieder die vorgeschriebene Zeit zu
schaffen vermag. Es können aber auch sehr schwierige Passagen
sein, die es zu bewältigen gibt. Hier hat die Organisation volle
Handlungsfreiheit.
Art. 11
Kontrollstellen
Jede Verpflegungsstelle ist auch Kontrollstelle. Weitere
Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor, siehe
auch Art. 7 + 8
Art. 12
Etappenziel
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für
jeden Teilnehmer. Die täglichen Ergebnisse werden unmittelbar nach
Einlauf des letzten Teilnehmers sichtbar zur Einsichtnahme
ausgehängt. Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem
Aushang zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch einen Betreuer
/ Helfer geltend gemacht werden. Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine
Addition der Etappenzeiten.
Art. 13
Platz für Logos der Sponsoren
Außerhalb der, von der Organisation reservierten Flächen,
kann der Teilnehmer Logos seines Sponsors tragen (auf dem T- Shirt,
Hose, Socken usw.) Die Veranstalter behalten sich jedoch vor, folgende
Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen: Verbotene
Gesellschaften, Aufdruck die das Ansehen der Veranstaltung in Frage
stellen, Aufrucke die gegen Sitte und Anstand verstoßen
oder das Ehrgefühl verletzen. Der Teilnehmer hat die
Entscheidung hierüber, durch die Organisation, ohne
Begründung zu akzeptieren.
Art. 14
Versorgung
Die Versorgungsstände stehen, je nach Verkehrslage in einem
Abstand von acht bis zwölf Kilometern auseinander, siehe Art. 7.
Das Angebot der Verpflegung ist unterschiedlich und muss den
Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die
Teilnehmer ausreichend zu versorgen. Zusatzversorgung, wie zum
Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke, Pommes Frites usw. ist
Sache der Teilnehmer. Es ist dem Teilnehmer freigestellt Geschäfte
auf der Strecke aufzusuchen. Ein Abweichen der Strecke ist nicht
zulässig. Es werden auf der Strecke verschiedene Getränke
angeboten. Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Mg + Fe sollten die
Teilnehmer dabei haben und wird von der Organisation nicht angeboten.
Es kann vom Veranstalter nicht garantiert werden, dass isotonische
Getränke stets vorhanden sind. Die angebotene Nahrung besteht im
Wesendlichen aus Brot / Brötchen, Butterkekse, saisonbedingtes
Obst, Salzgebäck und ähnlichem. Die Betreuer der
Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der
Teilnehmer gerecht zu werden. Es ist aber unmöglich auf jeden
individuellen Wunsch einzugehen. Es kann unter Umständen nicht
jeder Versorgungspunkt personell besetzt werden. Die Verpflegung ist
dann, unter Berücksichtigung der nachkommenden Läufer, selbst
zu entnehmen.
Art. 15
Unterbringung
- Die Unterbringung der Teilnehmer und
Betreuer erfolgt in der Regel in Turnhallen, Gemeinderäumen oder
Pensionen. Eine Unterkunft in einem selbst gesuchten Hotel oder
ähnlichem ist den Teilnehmern und Betreuern freigestellt und
erfolgt dann auf eigene Kosten. Eine Aufrechnung zur gezahlten
Unterkunft des Veranstalters kann nicht erfolgen. Eigene Wohnmobile
etc. dürfen natürlich für die Übernachtung genutzt
werden. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt.
- Jeder Teilnehmer ggf. Betreuer /
Begleiter MUSS einen Schlafsack, Isoliermatte, Luftmatratze usw. dabei
haben. Als Schlafsack ist kein aufgerolltes Federbett gemeint! Der
Transportraum ist sehr eingeschränkt, siehe auch Art. 7. Von einer
Campingliege ist unbedingt abzusehen und wird in den
Organisationsfahrzeugen NICHT transportiert. (Anmerkung: In einigen
Turnhallen ist das Aufstellen einer Liege streng untersagt, weil der
Hallenboden drunter leiden könnte)
- Es ist den Teilnehmern ausdrücklich
untersagt in den Organisationsfahrzeugen zu nächtigen.
Art. 16
Ausrüstung / Gepäck
Jedem Teilnehmer steht es frei, was er an Ausrüstung mit sich
führt. Es sollte aber der Transportraum berücksichtigt
werden. Es sollten nicht mehr als drei Gepäckstücke
mitgeführt werden. Das Gepäck darf das Gesamtgewicht von etwa
25 Kg nicht wesendlich überschreiten. Die Organisation
schlägt in einer „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ vor,
was mitgeführt werden kann. Dieses sind aber nur Empfehlung der
Organisation, die auf eigene Erfahrungen als
Ultralangstreckenläufer zurückgreifen. Bei der
Zusammenstellung der Ausrüstung sollten unbedingt die klimatischen
Verhältnisse bedacht werden.
Art. 17
Medizinische Versorgung
Die Veranstalter sind für eine ordnungsgemäße
Sanitätsversorgung bestrebt. Es wird nicht immer möglich
sein. Ein Arzt wird im Bedarfsfalle in den Etappenzielen konsultiert
werden können. Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der
Teilnehmer selbst erbringen und werden durch die Organisation nicht zur
Verfügung gestellt.
Art. 18
Klima und Streckenbelag
Es wird im September unter Umständen schon recht kühl. Dieses
sollte bei der Auswahl der Ausrüstung unbedingt
berücksichtigt werden. Es sollte aber auch Regenwetter und
sonstige Unwetter in Betracht gezogen werden. Gelaufen wird auf
Landstraßen, Nebenstraßen und Feldwegen. Es gibt auch
größere Passagen, wo durch Städte gelaufen wird. Das
Schuhzeug sollte entsprechend ausgewählt werden. Ein reiner
Wettkampfschuh ist nicht anzuraten. Es sollten, gut eingelaufenen und
stabile Trainingsschuhe vorgezogen werden
Art. 19
Reinigung der persönlichen Wäsche
In größeren Städten stehen eventuell Waschsalons zur
Verfügung. Vorschlag der Organisatoren: Die Wäsche kann
beim Duschen anbehalten werden und wird anschließend im Freien
oder in entsprechenden Räumlichkeiten getrocknet. Die Reinigung
und Pflege der Wäsche ist den Teilnehmern überlassen. Hier
verfährt der Veranstalter nach amerikanischem und australischem
bewährtem Vorbild, die dieses bei ihren Kontinentalläufen
angewendet haben. Dieses Verfahren hatte sich auch beim
„TransEuropaLauf 2003“ bewährt.
Art. 20
Telefonieren und Faxen
Benutzer von Mobiltelefonen müssen damit rechnen, dass nicht
überall ein ordentlicher Empfang möglich ist. Gespräche
in den Heimatort sind dann von Telefonzellen auf der Strecke zu
führen. Angehörige der Teilnehmer werden gebeten den
Veranstalter auf dessen Mobiltelefon (0171 / 42 51 435) nur im Notfall
anzurufen. Briefe und Päckchen müssen an die vorgegebenen
Adressen geschickt werden. Diese werden den Teilnehmern wenige Wochen
vor dem Start in einer Schlussinformation mitgeteilt. Der Veranstalter
ist für Nachsendungen nicht zuständig. Es muss vom Teilnehmer
hingenommen werden, dass ihn eine Sendung verpasst hat. Postämter
und weitere Einrichtungen verfügen in der Regel über
Faxgeräte. Von der Organisation werden keine Fax- Brief oder
Paketdienste zur Weiterleitung oder Abholung auf dem Postamt
entgegengenommen. Es wird von der Organisation angestrebt, dass eine
Möglichkeit zur E- Mail Kommunikation geschaffen wird.
Art. 21
Versicherung / Datenschutz
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter
wird aber darüber hinaus eine entsprechende Versicherung
abschließen. Es sollte unbedingt die Krankenversicherungskarte
mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer startet mit der Kenntnis,
sämtlicher verbundenen Risiken. Er entlastet die Organisation von
jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen,
Unfällen oder schlechtem Gesundheitszustand generell. Es ist auch
jedem Teilnehmer eine private Reiserücktrittsversicherung
anzuraten. Jeder Teilnehmer und Etappenläufer muss vor dem Start
eine „Verzichtserklärung und Haftungsfreistellung unterschreiben“
Ohne diese Unterschrift ist KEIN Start möglich.
Mit der Speicherung der persönlichen Daten ist der Teilnehmer
einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Das
Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Name, Vorname,
Bild (Passfoto, Läuferbild) Geburtsjahr, Heimatort und ein kurzer
Überblick der Laufkarriere darf, für jedermann sichtbar ins
Internet gestellt werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese
Erlaubnis jederzeit zu wiederrufen.
Art. 22
Hilfe durch Dritte
Die Hilfe durch Dritte ist untersagt und wird mit Disqualifikation,
nach der zweiten Ermahnung geahndet. Teilnehmer die durch Läufer
unterwegs begleitet werden, haben diese darauf hinzuweisen. Ausgenommen
sind selbstverständlich kurze Begleitungen, durch Schüler
usw., in den Städten, was nicht zu verhindern ist. Als schwerer
Verstoß gilt, wenn sich ein Teilnehmer in ein Auto setzt, um nach
einer unbestimmten Fahrt wieder den Wettkampf aufnehmen will. Dieses
hat ohne weitere Ermahnung einen Ausschluss der weiteren offiziellen
Wertung zur Folge.
Die Begleitfahrzeuge der Teilnehmer unterstehen in der Regel der
Organisation als Streckenhelfer. Die Versorgung durch Betreuer ist nur
an den vorgegebenen Versorgungspunkten zulässig. Sollten extreme
Wetterbedingungen die Organisation anders entscheiden lassen, so wird
dieses an die Helfer und Betreuer weitergegeben.
Art. 23
Aussteigen aus dem Wettkampf
Falls ein Teilnehmer aussteigt, so hat er dieses sofort der
Organisation zu melden. Er hat aber auch die Möglichkeit einen Tag
oder mehr auszusetzen und kann dann den Wettkampf außer
Konkurrenz fortsetzen. Die Etappen sollten in jedem Falle unbedingt zu
Ende gelaufen werden. Es werden nur VOLLE Etappen gewertet. Im Ziel
bekommt er eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte
Leistung. In der übrigen Zeit wird der ausgestiegene Teilnehmer
gebeten, dass er sich der Organisation zur Verfügung stellt. Es
ist dem ausgestiegenen Teilnehmer selbst überlassen, ob er vor Ort
bleibt oder die Heimreise antritt. In diesem Falle wird er von der
Organisation in einem geeigneten Ort abgesetzt. Eine Vergütung des
Startgeldes erfolgt nicht. Den Ort legt der Teilnehmer mit der
Organisation fest. Es ist der Organisation nicht möglich, dass sie
im erheblichem Maße von der Strecke abweicht, um dem Wunsch eines
Einzelnen nachzukommen und dadurch Teilnehmer, die noch im Rennen sind,
vernachlässigt werden. Die Rückreise ist in jedem Falle vom
Teilnehmer und Betreuer selbst zu organisieren.
Art. 24
Streckenmarkierung / Streckenführung
Die Teilnehmer müssen sich an den vorgegebenen Streckenverlauf
halten. Die Strecke ist durch Kreidepfeile und Aufkleber
gekennzeichnet. Es ist immer wieder Polizei vor Ort. Den Weisungen der
Beamten ist Folge zu leisten, siehe auch Art. 7. Die Veranstaltung
unterliegt der Erlaubnis der zuständigen Behörden der
einzelnen Bundesländer. Gemäß dieser Verordnungen
kann/müssen die Veranstalter zum Teil eigene Streckensicherungen
stellen. Diese sind jedoch darauf hinzuweisen, dass sie den Weisungen
der zuständigen Polizei, Folge zu leisten haben. Sie haben keine
hoheitlichen Befugnisse. Ein Abweichen der Strecke zum eigenen Vorteil
des Teilnehmers geht mit der Disqualifikation einher. Sollte sich ein
Teilnehmer verlaufen haben, so kann er von einem Organisationsfahrzeug
zum Ausgangspunkt zurückgefahren werden. Ein Ausgleich über
den erfolgten Umweg, durch Weiterbeförderung erfolgt nicht. Die
Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu
ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation
erforderlich ist. Siehe auch Art.7
Art. 25
Hygiene
Nach einem langen Lauf ist man bestrebt sich unter einer Dusche zu
stellen. Es kann den Teilnehmer nicht unbedingt garantiert werden, dass
immer eine warme Dusche vorhanden ist. Dieses trifft leider oftmals die
hinteren Läufer, was sich bedauerlicher Weise nicht vermeiden
lässt. Die schnelleren Läufer werden von der Organisation um
Rücksicht, gegenüber den nachkommenden Läufern, gebeten.
Art.
26
Streckenbeschreibung/Teilnehmerbesprechung
Jedem Teilnehmer wird täglich eine Streckenbeschreibung in
handlicher Form ausgehändigt. Es erfolgt jeden Abend, wenn es die
örtlichen Gegebenheiten zulassen, eine „Teilnehmerbesprechung“ bei
dem eine Rückschau des Tages und Einweisung in die nächste
Tagesetappe gehalten wird. Die Teilnahme hierzu ist Pflicht. Teilnehmer
die aus triftigen Gründen hieran nicht teilnehmen können,
müssen sich bei der Organisation abmelden. Es ist ihnen dann
überlassen, dass sie sich ihre Informationen von anderen
Teilnehmern einholen. Eine umfassende Streckenbeschreibung erhalten die
Teilnehmer mit den Startunterlagen in Form einer Broschüre
„Pressemappe + Teilnehmerinformation“.
Art. 27
Empfohlene Ausrüstungsgegenstände
Die Teilnehmer finden in der „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ eine
Aufstellung, wie die Ausrüstung aussehen könnte. Diese ist
selbstverständlich nicht bindend und soll nur eine Hilfe sein.
Art. 28
Anmeldevoraussetzungen
Der Teilnehmer muss bei bester Gesundheit sein. Ein Gesundheitsscheck
sollte beim Hausarzt gemacht werden. Auch ein Besuch beim Zahnarzt ist
anzuraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine
Unfallversicherung der Teilnehmer ist empfehlenswert. Der Veranstalter
kann den Gesundheitszustand der gemeldeten Teilnehmer nicht selbst
überprüfen. Die Organisation hat jederzeit das Recht,
auffällige Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.
Art.29 Auszeichnungen und sonstige
Leistungen der Veranstalter
- Auszeichnungen für die ersten SECHS
im Gesamtzieleinlauf, jeder Kategorie
- Auszeichnung für jeden Teilnehmer in
der offiziellen Wertung.
- Erinnerungsgabe für jeden
ausgestiegenen Teilnehmer und Betreuer
- T- Shirts werden am Start ausgegeben
- Morgen- und Abendverpflegung, Unterkunft
und Streckenverpflegung, siehe auch Art. 7
- Weitere Leistungen hängen von den
Sponsoren ab
Art. 30
Annullierung der Anmeldung
Sollte ein Teilnehmer aus triftigen Gründen zurücktreten
wollen, so wird ihm, sofern er die volle Summe von 1.080 € bereits
gezahlt hat, der eingezahlte Betrag wie folgt zurückgezahlt.
Bei einer Annullierung mit Stichtag:
- 01.07.2005 wird der
Betrag zu 70 % zurückgezahlt.
- 01.08.2005
wird der Betrag zu 50 % zurückgezahlt.
- 15.08.2005 wird
der Betrag zu 30 % zurückgezahlt
- 01.09.2005
besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Hier kann es eine Ausnahme
geben, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson, die den bekannten
Ansprüchen entspricht, nennen kann. Diese ist vom Teilnehmer gem.
der bereits zugegangen Unterlagen zu unterweisen. Die Ersatzperson muss
auch von der Organisation als Teilnehmer akzeptiert werden.
- Gezahlte Anmeldesumme über 200,00 €:
Diese wird bis auf 50,00€ Bearbeitungsgebühr bis zum 01. Juni 2005
zurückgezahlt, wenn der Teilnehmer seinen Rücktritt, ohne
Nennung von Gründen, ankündigt!
Art. 31
Disqualifikation
Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen durch die
der Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet wird. Im Einzelnen:
Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten
gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden
Hilfskräften und sonstigen Personen. Äußerungen und
Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Grobe Abweichung
von der Laufstrecke. Mitfahren in einem Fahrzeug während des
Rennens. Das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener und fremder Helfer
(Polizei, helfende Sportvereine) Ordnungskräfte.
Art. 32
Startgebühr / Zahlungsweise
Die Startgebühr beträgt 1.080 €. Mit der Anmeldung sind 200 €
auf unten stehendes Konto zu überweisen. Die Restsumme muss
spätestens zum 01. Juni 2005 eingezahlt sein. Eine
Rückzahlung der Anzahlung ist nur bedingt möglich, siehe auch
Art. 30. Sollte ein Teilnehmer von vornherein die Absicht haben, nur
einige Etappen laufen zu wollen, so zahlt er 50 € pro Tag.
(Übernachtung, Frühstück und Abendverpflegung) Der
Rück- oder Weitertransfer, ist auch hier, Sache des Teilnehmers.
Es wird keinem Teilnehmer das Stargeld erlassen oder
ermäßigt. Es sei denn, dass eine entsprechende Gegenleistung
erbracht wird, die es erlaubt, hier eine Aufrechnung vorzunehmen.
Persönliche Betreuer der Teilnehmer, die nicht dem
Organisationsteam zur Verfügung stehen, zahlen 30 € pro Tag
für Verpflegung und Übernachtung. Gesamtzeit: 540 €. Eine
weitere Aufrechnung, nur Schlafen oder nur Verpflegung ist nicht
möglich. Sollten sie sich Betreuer der Organisation mit einem
Fahrzeug oder personell zur Verfügung stellen, so sind sie von
genannten Zahlungen ausgenommen, siehe Art. 33
Art. 33
Betreuer / Fahrzeuge
Gem. Art. 32 zahlen Betreuer 540 € für die gesamte Zeit oder
30 € pro Tag, siehe auch Art. 2. Stellt ein Betreuer sich und/oder sein
Fahrzeug während des Unternehmens überwiegend der
Organisation zur Verfügung, so ist für seine Unterbringung
und Verpflegung kostenlos gesorgt. Dieses ist den Veranstaltern
für die weitere Disposition umgehend zu melden, siehe auch Art. 32
Art. 34
Umwelt
Die Organisation wird peinlichst darauf achten, dass die Umwelt durch
die Teilnehmer nicht zusätzlich belastet wird. Das heißt im
Einzelnen: Jeder Teilnehmer muss soviel Zeit haben, dass er nach der
Getränkeaufnahme, seinen Trinkbecher an der Verpflegungsstelle
wieder abstellt. Das Auffüllen der Trinkflaschen wird durch die
Betreuer vor Ort selbst vorgenommen. Jeder EILIGE Teilnehmer hat darauf
zu achten. Sonstige Gegenstände derer sich der Teilnehmer
entledigen möchte, muss er an der Verpflegungsstelle belassen.
Art. 35
Presse + Teilnehmerinformation
Für die Pressearbeit ist es für die Organisation
erleichternd, wenn sie entsprechende Informationen über die
Teilnehmer besitzt. Den Teilnehmern geht nach der Anmeldung ein
Fragebogen zu, der möglichst sorgfältig ausgefüllt
werden sollte. Dieser Fragebogen dient der Pressearbeit. Die
„Pressemappe + Teilnehmerinformation“ Broschüre erschein in
mehreren kleinen Auflagen, um immer wieder zu aktualisieren. Die
endgültige Broschüre geht den Teilnehmern rechtzeitig zu.
Bitte der Anmeldung auch unbedingt ein Foto hinzufügen!
Art. 36
Zeitmessung + Ergebnisliste
Diese erfolgt in Stunden / Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag
erfolgt eine Addition der Zeiten. Es wird darüber hinaus versucht,
die Durchschnittsgeschwindigkeit der vergangenen Etappe und der
Gesamtzeit zu errechnen. Eine umfassende Ergebnisliste der Klassen nach
Artikel 5 geht den Teilnehmern spätestens vier Wochen nach dem
Rennen unaufgefordert zu. Ergebnislisten werden während des
Rennens grundsätzlich nicht ausgegeben! Die tägliche
Ergebnisliste hängt nur zur Einsicht aus.
Art. 37
Verbindung zur Organisation
Auf der Startnummer erscheint ein Aufkleber mit der Mobil- Nr. der
Organisation. Diese ist wichtig für den Teilnehmer, der vom Weg
abgekommen ist und die Verbindung zur Organisation benötigt. Die
Teilnehmer sollten ständig einen Betrag von mindestens 5 € bei
sich tragen. Es liegt auch im eigenem Interesse des Teilnehmers und
wird daher von der Organisation nicht überprüft.
Art. 38
Betreuung
Die persönlichen Betreuer dürfen an den Versorgungspunkten
ihre Athleten betreuen und versorgen. Eine rundum Betreuung einzelner
Teilnehmer ist, aus Gründen der Gleichbehandlung, nicht
zulässig. Eine ständige Begleitung der Teilnehmer durch
Fahrräder, Begleitfahrzeuge oder Betreuer außerhalb der
offiziellen Verpflegungsstellen führt nach zweimaliger Verwarnung
zum Ausschluss der weiteren Teilnahme.
Art. 39
Etappenläufer
Es werden beim „Deutschlandlauf“ auch Etappenläufer zugelassen.
Das tägliche Startgeld von 50 € ist spätestens am 01.
September 2005 an die Organisation zu überweisen.
Etappenläufer kommen nicht in die Zeitnahme. Es wird ihnen
lediglich eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung
ausgehändigt. Es soll mit dieser Regelung verhindert werden, dass
hier ein weiterer Wettkampf ausgetragen wird und dadurch der Rhythmus
der „Deutschlandläufer“ gefährdet wird. Etappenläufer
starten grundsätzlich in der zweiten Gruppe. Ausnahmen werden nur
von der Organisation genehmigt. Im Startgeld ist, wie bei allen anderen
Teilnehmern, die Verpflegung und Unterkunft im Startgeld enthalten.
Art. 40
Haftung für private Betreuerfahrzeuge
Die Mitnahme privater Pkw’s, Wohnwagen und Wohnmobile geschieht auf
eigene Gefahr. Es muss jedem klar sein, dass den Veranstaltern
folgendes nicht möglich ist: Bei Ausfall des Fahrzeuges kann von
der Organisation nur bedingt Hilfe geleistet werden.
Fahrzeugschäden können von den Veranstaltern unmöglich
übernommen werden. Der Fahrzeughalter muss daher in Eigenregie
für Hilfe sorgen. Im anderen Falle würde das Unternehmen im
erheblichen Maße belastet oder sogar gefährdet.
Art. 41
Läuferbeirat
Mit der Einweisung in den Rennverlauf wird auch ein „Läuferbeirat“
benannt. Dieser unterstützt die Organisation bei
außerordentlichen Problemen, die Einfluss auf das Renngeschehen
haben. Zum Beispiel Disqualifikation eines Teilnehmers usw. Der
„Läuferbeirat“ besteht aus einer weiblichen und männlichen
Person aus dem Läuferfeld und einer Person aus dem Betreuerfeld
und dem Organisator. Die Entscheidung dieses Gremiums ist bindend. Aus
dem Gremium ist ausgeschlossen, wenn es um eine Entscheidung geht,
welche diese Person betrifft.
Art. 42
Anmeldeschluss / Rückzahlung der
Anmeldegebühr
Anmeldeschluss ist der 01. Juni 2005. Später eingehende Meldungen
sind nur nach telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung
des Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 100 €
in einer Summe von 1.180 € möglich.
Art. 43
Abbruch der Veranstaltung
Dieses kann eintreten wenn: Eintritt einer Naturkatastrophe - wie
Überschwemmung, Großbrand, Erdbeben usw. Im Falle einer
solchen Naturkatastrophe muss für jeden Einleuchtend sein, dass
dieser Lauf abgebrochen werden muss. Zu dieser Entscheidung werden die
Teilnehmer befragt, wenn nicht bereits ein Startverbot, seitens der
Behörden besteht. Der Teilnehmer bekommt sein Startgeld
folgendermaßen zurück. Der Betrag über 1.080 € wird
durch 18 geteilt. Für jeden nicht gelaufenen Tag erhält der
Teilnehmer ein 17tel, also 60 € zurück. Das Beispiel: Der Lauf
wird aus oben angegebenen Anlass nach dem 14. Tag abgebrochen, so
erhält jeder Teilnehmer 4/17tel zurück (4 mal 60 € = 240 €)
Anmeldungen und weitere Informationen:
Ingo Schulze +++ Hauptstraße 52 +++ 72160 Horb - Nordstetten
Tel: 0049 (0) 7451 / 4615 Fax: - 62 47 56
Mobil: 0171 / 42 51 435
Email:
ischulze@t-online.de
Internet :
www.deutschlandlauf.com
Horb, Sonntag, 18. Juli 2004
Ingo Schulze, Rennleiter
Zuletzt am 20.05.2005 aktuallisiert.
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Pressemappe
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Pressemappe
Teilnehmer- und Pressemappe in der ersten Version.
Inhalt sind die wichtigen Informationen, wie sie hier auf der Webseite
dargestellt sind.
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Anmeldung
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Anmeldung
an Ingo Schulze (siehe Kontakt) und Überweisung der Vorauszahlung
Kreissparkasse Horb
BLZ 642 510 60
Kto.-Nr: 553 760
Kennwort: „Deutschlandlauf“
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