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 Teilnahmebedingungen


satzung
Die Teilnahmebedingungen beschreiben in knappen Worten in welchem Rahmen die Veranstaltung ablaufen wird. Jeder Teilnehmer und Betreuer ist verpflichtet, sich daran zu halten, ebenso die Organisation.
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 Teilnahmebedingungen im Einzelnen

Art. 1        Organisation

Der „Deutschlandlauf“ ist als internationaler Wettkampf ausgeschrieben. Die Organisation behält sich vor, gemeldete Teilnehmer ohne Begründung abzuweisen, wenn sie nach Meinung der Organisation für dieses Vorhaben nicht geeignet sind.

Art. 2        Beschreibung des Wettkampfes

Der Deutschlandlauf, im weiteren Verlauf „DL2005“ genannt, ist ein Lauf in 17 Tagesetappen. Die Wettkampfstrecke ist etwa 1.220 km lang. Der Start erfolgt am 12. September 2005 in Kap Arkona auf der Insel Rügen. Die Strecke verläuft über sechs deutsche Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Der Lauf endet am 28. September 2005 in Lörrach. Die Etappen bewegen sich im Schnitt von etwa 70 km pro Tag. Das Umlaufen der Großstädte wird berücksichtigt. Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer und Betreuer werden durch den Veranstalter sichergestellt und sind im Startgeld inbegriffen. Leistungen für Betreuer, siehe Art 33. Es ist den Teilnehmern und Betreuern selbst überlassen, ob sie an der Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft teilnehmen. Eine Vergütung oder Aufrechnung auf das Startgeld / Organisationsbeitrag kann aus organisatorischen Gründen allerdings nicht erfolgen.

Art. 3        Allgemeine Vorschriften

Der „DL2005“ findet gemäß den Wettkampfregeln und den Zusatzbestimmungen statt, denen jeder Teilnehmer unterliegt und die er im Zuge seiner Anmeldung anerkennt. Teilnehmer und Betreuer sind verpflichtet die vorliegende Satzung zu studieren. Die Organisation wird sich stets auf diese Satzung berufen. Änderungen sind nur von Seiten der Organisation möglich und sind von allen betroffenen zu akzeptieren, siehe Art. 7.

Art. 4        Teilnahmebedingungen

Zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten, die den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen. Die körperliche Tauglichkeit kann durch den Veranstalter nicht festgestellt werden. Der Teilnehmer ist hier für sich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer muss außerdem entsprechende Laufleistungen vorweisen, die sich im Ultramarathonbereich bewegen. Die Organisation entscheidet über die Teilnahme und bestätigt den Start umgehend.

Der Teilnehmer hat mit der Anmeldung einen Betrag über 200 € an die Organisation zu überweisen. Mit der  Überweisung des geforderten Betrages ist der Teilnehmer in der Anmeldeliste aufgenommen. Eine Rückzahlung dieses Betrages erfolgt nach Ablehnung am Wettkampf. Mit der Anmeldung ist auch unbedingt 1 Passbild einzureichen. Dieses kann nach Beendigung des Wettkampfes von der Organisation zurückgefordert werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich die Unterlagen des Veranstalters sorgfältig zu studieren und diese anzuerkennen. Der Veranstalter wird sich stets auf diese Unterlagen berufen. Unausweichliche Änderungen von Seiten der Organisation, siehe Art. 7, müssen wiederum vom Teilnehmer hingenommen werden.

Art. 5        Klasseneinteilung

Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine Altersklassenwertung gibt es nicht.

Art. 6        Wettkampfprogramm

11. September 2005 Anfahrt der Teilnehmer. Unterbringung in einer Massenunterkunft in Kap Arkona oder Umgebung. Transfer An- und anreise ist Sache der Teilnehmer. Die Organisation ist für die Verpflegung ab dem Abend vor dem Start für die Teilnehmer und ggf. Betreuer zuständig. Sonstige Verpflegung und Unterkunft bis zu diesem Zeitpunkt ist Sache des Teilnehmers. Wichtig: Die Anreise der Teilnehmer sollte etwa 36 Stunden vor dem Start erfolgen. Diese Zeit wird aus unten aufgeführten Gründen benötigt.

  • Registrierung und Aushändigung der Startunterlagen
  • Beziehen der Unterkunft
  • Einweisung in den Wettkampfablauf
  • Vorstellung der Presse
  • Sonstige Kontrollen
  • 12. September 2005 um 09:00 Uhr ist Start vor dem Leuchtturm in Kap Arkona.
  • 29. September 2005 Abreise und Verabschiedung der Teilnehmer in Lörrach

Art. 7        Änderungen der Wettkampfbestimmungen

Die Veranstalter behalten sich das Recht folgender Änderungen vor:
  • Tatsächliche Streckenführung nach Art. 24
  • Änderung der täglichen Startzeit / Startordnung nach Art. 9 Ort und Ziel bei höherer Gewalt
  • Art der Unterbringung nach Art 15
  • Änderung der Abstände von Verpflegungs- und Kontrollständen nach Art 11 und 14
  • Änderungen gem. Art 29 Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Organisation.
  • Charakter der Veranstaltung gem. Art. 3
  • Änderung der Sollzeiten gem. Art. 10

Art. 8        Identifikationsmerkmale

Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Die Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen. Sollte die Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, daher, durch überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen auszurufen oder zu zeigen. Dieses kann bei Verpflegungsstellen und sonstigen Kontrollen der Fall sein, siehe auch Art. 11

Art. 9         Startordnung

Der Start am ersten Tag erfolgt um 09:00 Uhr oder 10:00 Uhr. In den darauffolgenden Tagen starten die Teilnehmer in zwei Gruppen. Die schwächere Gruppe des Vortages um 06:00 Uhr und die stärkere Gruppe des Vortages um 07:00 Uhr.  Die genaue Festsetzung der Startzeiten behält sich der Veranstalter vor. (Aufgrund außerordentlicher Witterung usw.) siehe Art. 7 Wichtig: Die Startzeit des nächsten Tages wird täglich vom Veranstalter bekannt gegeben oder kann erfragt werden. 

Die Gruppen werden am Vorabend, durch Aushang oder mündlich festgelegt. Sollte ein Teilnehmer aus irgendwelchen verständlichen Gründen in eine andere Gruppe, als von der Organisation festgelegt, starten wollen, so ist dieses umgehend zu melden. Die Organisation entscheidet im Einzelfall.

Art. 10        Etappensollzeiten

Der zu laufende Kilometerdurchschnitt liegt 10 Min/Km (6,0 km/Std.) In dieser Zeit sind Pausen usw. eingerechnet. Zum Beispiel: Ein Teilnehmer läuft einen Schnitt von 7 Min/Km und macht drei Minuten Pause an einer Verpflegungsstation, so hat er dann für diesen Km 10 Minuten benötigt. Teilnehmer die in der vorgeschriebenen Zeit nicht das Etappenziel erreichen, werden von der weiteren offiziellen Wertung ausgeschlossen. Bei einer 80 km Etappe bei dem der Teilnehmer um 06:00 Uhr in der Frühe startet, bedeutet dieses um 19:20 Uhr Zielschluss.

Es kann eine Toleranzzeit aus den unterschiedlichsten Gründen, von der Organisation entschieden werden. Dieses könnte der Fall sein, wenn ein Teilnehmer an einem Tag starke Probleme hat und es abzusehen ist, dass er am nächsten Tag wieder die vorgeschriebene Zeit zu schaffen vermag. Es können aber auch sehr schwierige Passagen sein, die es zu bewältigen gibt. Hier hat die Organisation volle Handlungsfreiheit.

Art. 11        Kontrollstellen

Jede Verpflegungsstelle ist auch Kontrollstelle. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor, siehe auch Art. 7 + 8

Art. 12        Etappenziel

Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für jeden Teilnehmer. Die täglichen Ergebnisse werden unmittelbar nach Einlauf des letzten Teilnehmers sichtbar zur Einsichtnahme ausgehängt. Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch einen Betreuer / Helfer geltend gemacht werden. Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine Addition der Etappenzeiten.

Art. 13        Platz für Logos der Sponsoren

Außerhalb der, von der Organisation reservierten Flächen, kann der Teilnehmer Logos seines Sponsors tragen (auf dem T- Shirt, Hose, Socken usw.) Die Veranstalter behalten sich jedoch vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen: Verbotene Gesellschaften, Aufdruck die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen, Aufrucke die gegen Sitte und  Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen.  Der Teilnehmer hat die Entscheidung hierüber, durch die Organisation, ohne Begründung zu akzeptieren.

Art. 14        Versorgung

Die Versorgungsstände stehen, je nach Verkehrslage in einem Abstand von acht bis zwölf Kilometern auseinander, siehe Art. 7. Das Angebot der Verpflegung ist unterschiedlich und muss den Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die Teilnehmer ausreichend zu versorgen. Zusatzversorgung, wie zum Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke, Pommes Frites usw. ist Sache der Teilnehmer. Es ist dem Teilnehmer freigestellt Geschäfte auf der Strecke aufzusuchen. Ein Abweichen der Strecke ist nicht zulässig. Es werden auf der Strecke verschiedene Getränke angeboten. Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Mg + Fe sollten die Teilnehmer dabei haben und wird von der Organisation nicht angeboten. Es kann vom Veranstalter nicht garantiert werden, dass isotonische Getränke stets vorhanden sind. Die angebotene Nahrung besteht im Wesendlichen aus Brot / Brötchen, Butterkekse, saisonbedingtes Obst, Salzgebäck und ähnlichem. Die Betreuer der Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der Teilnehmer gerecht zu werden. Es ist aber unmöglich auf jeden individuellen Wunsch einzugehen. Es kann unter Umständen nicht jeder Versorgungspunkt personell besetzt werden. Die Verpflegung ist dann, unter Berücksichtigung der nachkommenden Läufer, selbst zu entnehmen.

Art. 15        Unterbringung

  • Die Unterbringung der Teilnehmer und Betreuer erfolgt in der Regel in Turnhallen, Gemeinderäumen oder Pensionen. Eine Unterkunft in einem selbst gesuchten Hotel oder ähnlichem ist den Teilnehmern und Betreuern freigestellt und erfolgt dann auf eigene Kosten. Eine Aufrechnung zur gezahlten Unterkunft des Veranstalters kann nicht erfolgen. Eigene Wohnmobile etc. dürfen natürlich für die Übernachtung genutzt werden. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt.
  • Jeder Teilnehmer ggf. Betreuer / Begleiter MUSS einen Schlafsack, Isoliermatte, Luftmatratze usw. dabei haben. Als Schlafsack ist kein aufgerolltes Federbett gemeint! Der Transportraum ist sehr eingeschränkt, siehe auch Art. 7. Von einer Campingliege ist unbedingt abzusehen und wird in den Organisationsfahrzeugen NICHT transportiert. (Anmerkung: In einigen Turnhallen ist das Aufstellen einer Liege streng untersagt, weil der Hallenboden drunter leiden könnte)
  • Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt in den Organisationsfahrzeugen zu nächtigen.

Art. 16        Ausrüstung / Gepäck

Jedem Teilnehmer steht es frei, was er an Ausrüstung mit sich führt. Es sollte aber der Transportraum berücksichtigt werden. Es sollten nicht mehr als drei Gepäckstücke mitgeführt werden. Das Gepäck darf das Gesamtgewicht von etwa 25 Kg nicht wesendlich überschreiten. Die Organisation schlägt in einer „Pressemappe + Teilnehmerinformation“  vor, was mitgeführt werden kann. Dieses sind aber nur Empfehlung der Organisation, die auf eigene Erfahrungen als Ultralangstreckenläufer zurückgreifen. Bei der Zusammenstellung der Ausrüstung sollten unbedingt die klimatischen Verhältnisse bedacht werden.

Art. 17        Medizinische Versorgung

Die Veranstalter sind für eine ordnungsgemäße Sanitätsversorgung bestrebt. Es wird nicht immer möglich sein. Ein Arzt wird im Bedarfsfalle in den Etappenzielen konsultiert werden können. Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der Teilnehmer selbst erbringen und werden durch die Organisation nicht zur Verfügung gestellt.

Art. 18        Klima und Streckenbelag

Es wird im September unter Umständen schon recht kühl. Dieses sollte bei der Auswahl der Ausrüstung unbedingt berücksichtigt werden. Es sollte aber auch Regenwetter und sonstige Unwetter in Betracht gezogen werden. Gelaufen wird auf Landstraßen, Nebenstraßen und Feldwegen. Es gibt auch größere Passagen, wo durch Städte gelaufen wird. Das Schuhzeug sollte entsprechend ausgewählt werden. Ein reiner Wettkampfschuh ist nicht anzuraten. Es sollten, gut eingelaufenen und stabile Trainingsschuhe vorgezogen werden

Art. 19        Reinigung der persönlichen Wäsche

In größeren Städten stehen eventuell Waschsalons zur Verfügung. Vorschlag der Organisatoren: Die  Wäsche kann beim Duschen anbehalten werden und wird anschließend im Freien oder in entsprechenden Räumlichkeiten getrocknet. Die Reinigung und Pflege der Wäsche ist den Teilnehmern überlassen. Hier verfährt der Veranstalter nach amerikanischem und australischem bewährtem Vorbild, die dieses bei ihren Kontinentalläufen angewendet haben. Dieses Verfahren hatte sich auch beim „TransEuropaLauf 2003“ bewährt.

Art. 20        Telefonieren und Faxen

Benutzer von Mobiltelefonen müssen damit rechnen, dass nicht überall ein ordentlicher Empfang möglich ist. Gespräche in den Heimatort sind dann von Telefonzellen auf der Strecke zu führen. Angehörige der Teilnehmer werden gebeten den Veranstalter auf dessen Mobiltelefon (0171 / 42 51 435) nur im Notfall anzurufen. Briefe und Päckchen müssen an die vorgegebenen Adressen geschickt werden. Diese werden den Teilnehmern wenige Wochen vor dem Start in einer Schlussinformation mitgeteilt. Der Veranstalter ist für Nachsendungen nicht zuständig. Es muss vom Teilnehmer hingenommen werden, dass ihn eine Sendung verpasst hat. Postämter und weitere Einrichtungen verfügen in der Regel über Faxgeräte. Von der Organisation werden keine Fax- Brief oder Paketdienste zur Weiterleitung oder Abholung auf dem Postamt entgegengenommen. Es wird von der Organisation angestrebt, dass eine Möglichkeit zur E- Mail Kommunikation geschaffen wird.

Art. 21        Versicherung / Datenschutz

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter wird aber darüber hinaus eine entsprechende Versicherung abschließen. Es sollte unbedingt die Krankenversicherungskarte mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer startet mit der Kenntnis, sämtlicher verbundenen Risiken. Er entlastet die Organisation von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen oder schlechtem Gesundheitszustand generell. Es ist auch jedem Teilnehmer eine private Reiserücktrittsversicherung anzuraten. Jeder Teilnehmer und Etappenläufer muss vor dem Start eine „Verzichtserklärung und Haftungsfreistellung unterschreiben“ Ohne diese Unterschrift ist KEIN Start möglich.

Mit der Speicherung der persönlichen Daten ist der Teilnehmer einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Name, Vorname, Bild (Passfoto, Läuferbild) Geburtsjahr, Heimatort und ein kurzer Überblick der Laufkarriere darf, für jedermann sichtbar ins Internet gestellt werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Erlaubnis jederzeit zu wiederrufen.

Art. 22        Hilfe durch Dritte

Die Hilfe durch Dritte ist untersagt und wird mit Disqualifikation, nach der zweiten Ermahnung geahndet. Teilnehmer die durch Läufer unterwegs begleitet werden, haben diese darauf hinzuweisen. Ausgenommen sind selbstverständlich kurze Begleitungen, durch Schüler usw., in den Städten, was nicht zu verhindern ist. Als schwerer Verstoß gilt, wenn sich ein Teilnehmer in ein Auto setzt, um nach einer unbestimmten Fahrt wieder den Wettkampf aufnehmen will. Dieses hat ohne weitere Ermahnung einen Ausschluss der weiteren offiziellen Wertung zur Folge.

Die Begleitfahrzeuge der Teilnehmer unterstehen in der Regel der Organisation als Streckenhelfer. Die Versorgung durch Betreuer ist nur an den vorgegebenen Versorgungspunkten zulässig. Sollten extreme Wetterbedingungen die Organisation anders entscheiden lassen, so wird dieses an die Helfer und Betreuer weitergegeben.

Art. 23        Aussteigen aus dem Wettkampf

Falls ein Teilnehmer aussteigt, so hat er dieses sofort der Organisation zu melden. Er hat aber auch die Möglichkeit einen Tag oder mehr auszusetzen und kann dann den Wettkampf außer Konkurrenz fortsetzen. Die Etappen sollten in jedem Falle unbedingt zu Ende gelaufen werden. Es werden nur VOLLE Etappen gewertet. Im Ziel bekommt er eine entsprechende Auszeichnung über die erbrachte Leistung. In der übrigen Zeit wird der ausgestiegene Teilnehmer gebeten, dass er sich der Organisation zur Verfügung stellt. Es ist dem ausgestiegenen Teilnehmer selbst überlassen, ob er vor Ort bleibt oder die Heimreise antritt. In diesem Falle wird er von der Organisation in einem geeigneten Ort abgesetzt. Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht. Den Ort legt der Teilnehmer mit der Organisation fest. Es ist der Organisation nicht möglich, dass sie im erheblichem Maße von der Strecke abweicht, um dem Wunsch eines Einzelnen nachzukommen und dadurch Teilnehmer, die noch im Rennen sind, vernachlässigt werden. Die Rückreise ist in jedem Falle vom Teilnehmer und Betreuer selbst zu organisieren.

Art. 24        Streckenmarkierung / Streckenführung

Die Teilnehmer müssen sich an den vorgegebenen Streckenverlauf halten. Die Strecke ist durch Kreidepfeile und Aufkleber gekennzeichnet. Es ist immer wieder Polizei vor Ort. Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten, siehe auch Art. 7. Die Veranstaltung unterliegt der Erlaubnis der zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer. Gemäß dieser Verordnungen kann/müssen die Veranstalter zum Teil eigene Streckensicherungen stellen. Diese sind jedoch darauf hinzuweisen, dass sie den Weisungen der zuständigen Polizei, Folge zu leisten haben. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse. Ein Abweichen der Strecke zum eigenen Vorteil des Teilnehmers geht mit der Disqualifikation einher. Sollte sich ein Teilnehmer verlaufen haben, so kann er von einem Organisationsfahrzeug zum Ausgangspunkt zurückgefahren werden. Ein Ausgleich über den erfolgten Umweg, durch Weiterbeförderung erfolgt nicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist. Siehe auch Art.7

Art. 25        Hygiene

Nach einem langen Lauf ist man bestrebt sich unter einer Dusche zu stellen. Es kann den Teilnehmer nicht unbedingt garantiert werden, dass immer eine warme Dusche vorhanden ist. Dieses trifft leider oftmals die hinteren Läufer, was sich bedauerlicher Weise nicht vermeiden lässt. Die schnelleren Läufer werden von der Organisation um Rücksicht, gegenüber den nachkommenden Läufern, gebeten.
 

Art. 26        Streckenbeschreibung/Teilnehmerbesprechung

Jedem Teilnehmer wird täglich eine Streckenbeschreibung in handlicher Form ausgehändigt. Es erfolgt jeden Abend, wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, eine „Teilnehmerbesprechung“ bei dem eine Rückschau des Tages und Einweisung in die nächste Tagesetappe gehalten wird. Die Teilnahme hierzu ist Pflicht. Teilnehmer die aus triftigen Gründen hieran nicht teilnehmen können, müssen sich bei der Organisation abmelden. Es ist ihnen dann überlassen, dass sie sich ihre Informationen von anderen Teilnehmern einholen. Eine umfassende Streckenbeschreibung erhalten die Teilnehmer mit den Startunterlagen in Form einer Broschüre „Pressemappe + Teilnehmerinformation“.

Art. 27         Empfohlene Ausrüstungsgegenstände

Die Teilnehmer finden in der „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ eine Aufstellung, wie die Ausrüstung aussehen könnte. Diese ist selbstverständlich nicht bindend und soll nur eine Hilfe sein.

Art. 28        Anmeldevoraussetzungen

Der Teilnehmer muss bei bester Gesundheit sein. Ein Gesundheitsscheck sollte beim Hausarzt gemacht werden. Auch ein Besuch beim Zahnarzt ist anzuraten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung der Teilnehmer ist empfehlenswert. Der Veranstalter kann den Gesundheitszustand der gemeldeten Teilnehmer nicht selbst überprüfen. Die Organisation hat jederzeit das Recht, auffällige Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen.

Art.29 Auszeichnungen und sonstige Leistungen der Veranstalter

  • Auszeichnungen für die ersten SECHS im Gesamtzieleinlauf, jeder Kategorie
  • Auszeichnung für jeden Teilnehmer in der offiziellen Wertung.
  • Erinnerungsgabe für jeden ausgestiegenen Teilnehmer und Betreuer
  • T- Shirts werden am Start ausgegeben
  • Morgen- und Abendverpflegung, Unterkunft und Streckenverpflegung, siehe auch Art. 7
  • Weitere Leistungen hängen von den Sponsoren ab

Art. 30            Annullierung der Anmeldung

Sollte ein Teilnehmer aus triftigen Gründen zurücktreten wollen, so wird ihm, sofern er die volle Summe von 1.080 € bereits gezahlt hat, der eingezahlte Betrag wie folgt zurückgezahlt. 
Bei einer Annullierung mit Stichtag:
  • 01.07.2005       wird der Betrag zu 70 % zurückgezahlt.
  • 01.08.2005       wird der Betrag zu 50 % zurückgezahlt.
  • 15.08.2005       wird der Betrag zu 30 % zurückgezahlt
  • 01.09.2005      besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Hier kann es eine Ausnahme geben, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson, die den bekannten Ansprüchen entspricht, nennen kann. Diese ist vom Teilnehmer gem. der bereits zugegangen Unterlagen zu unterweisen. Die Ersatzperson muss auch von der Organisation als Teilnehmer akzeptiert werden.
  • Gezahlte Anmeldesumme über 200,00 €: Diese wird bis auf 50,00€ Bearbeitungsgebühr bis zum 01. Juni 2005 zurückgezahlt, wenn der Teilnehmer seinen Rücktritt, ohne Nennung von Gründen, ankündigt!

Art. 31            Disqualifikation

Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen durch die der Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet wird. Im Einzelnen: Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen. Äußerungen und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Grobe Abweichung von der Laufstrecke. Mitfahren in einem Fahrzeug während des Rennens. Das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener und fremder Helfer (Polizei, helfende Sportvereine) Ordnungskräfte.

Art. 32            Startgebühr / Zahlungsweise

Die Startgebühr beträgt 1.080 €. Mit der Anmeldung sind 200 € auf unten stehendes Konto zu überweisen. Die Restsumme muss spätestens zum 01. Juni 2005 eingezahlt sein. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist nur bedingt möglich, siehe auch Art. 30. Sollte ein Teilnehmer von vornherein die Absicht haben, nur einige Etappen laufen zu wollen, so zahlt er 50 € pro Tag. (Übernachtung, Frühstück und Abendverpflegung) Der Rück- oder Weitertransfer, ist auch hier, Sache des Teilnehmers.

Es wird keinem Teilnehmer das Stargeld erlassen oder ermäßigt. Es sei denn, dass eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird, die es erlaubt, hier eine Aufrechnung vorzunehmen.

Persönliche Betreuer der Teilnehmer, die nicht dem Organisationsteam zur Verfügung stehen, zahlen 30 € pro Tag für Verpflegung und Übernachtung. Gesamtzeit: 540 €. Eine weitere Aufrechnung, nur Schlafen oder nur Verpflegung ist nicht möglich. Sollten sie sich Betreuer der Organisation mit einem Fahrzeug oder personell zur Verfügung stellen, so sind sie von genannten Zahlungen ausgenommen, siehe Art. 33

Art. 33        Betreuer / Fahrzeuge

Gem. Art. 32 zahlen Betreuer 540 €  für die gesamte Zeit oder 30 € pro Tag, siehe auch Art. 2. Stellt ein Betreuer sich und/oder sein Fahrzeug während des Unternehmens überwiegend der Organisation zur Verfügung, so ist für seine Unterbringung und Verpflegung kostenlos gesorgt. Dieses ist den Veranstaltern für die weitere Disposition umgehend zu melden, siehe auch Art. 32

Art. 34        Umwelt

Die Organisation wird peinlichst darauf achten, dass die Umwelt durch die Teilnehmer nicht zusätzlich belastet wird. Das heißt im Einzelnen: Jeder Teilnehmer muss soviel Zeit haben, dass er nach der Getränkeaufnahme, seinen Trinkbecher an der Verpflegungsstelle wieder abstellt. Das Auffüllen der Trinkflaschen wird durch die Betreuer vor Ort selbst vorgenommen. Jeder EILIGE Teilnehmer hat darauf zu achten. Sonstige Gegenstände derer sich der Teilnehmer entledigen möchte, muss er an der Verpflegungsstelle belassen.

Art. 35        Presse + Teilnehmerinformation

Für die Pressearbeit ist es für die Organisation erleichternd, wenn sie entsprechende Informationen über die Teilnehmer besitzt. Den Teilnehmern geht nach der Anmeldung ein Fragebogen zu, der möglichst sorgfältig ausgefüllt werden sollte. Dieser Fragebogen dient der Pressearbeit. Die „Pressemappe + Teilnehmerinformation“ Broschüre erschein in mehreren kleinen Auflagen, um immer wieder zu aktualisieren. Die endgültige Broschüre geht den Teilnehmern rechtzeitig zu. Bitte der Anmeldung auch unbedingt ein Foto hinzufügen!

Art. 36        Zeitmessung + Ergebnisliste

Diese erfolgt in Stunden / Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag erfolgt eine Addition der Zeiten. Es wird darüber hinaus versucht, die Durchschnittsgeschwindigkeit der vergangenen Etappe und der Gesamtzeit zu errechnen. Eine umfassende Ergebnisliste der Klassen nach Artikel 5 geht den Teilnehmern spätestens vier Wochen nach dem Rennen unaufgefordert zu. Ergebnislisten werden während des Rennens grundsätzlich nicht ausgegeben! Die tägliche Ergebnisliste hängt nur zur Einsicht aus.

Art. 37        Verbindung zur Organisation

Auf der Startnummer erscheint ein Aufkleber mit der Mobil- Nr. der Organisation. Diese ist wichtig für den Teilnehmer, der vom Weg abgekommen ist und die Verbindung zur Organisation benötigt. Die Teilnehmer sollten ständig einen Betrag von mindestens 5 € bei sich tragen. Es liegt auch im eigenem Interesse des Teilnehmers und wird daher von der Organisation nicht überprüft.

Art. 38        Betreuung

Die persönlichen Betreuer dürfen an den Versorgungspunkten ihre Athleten betreuen und versorgen. Eine rundum Betreuung einzelner Teilnehmer ist, aus Gründen der Gleichbehandlung, nicht zulässig. Eine ständige Begleitung der Teilnehmer durch Fahrräder, Begleitfahrzeuge oder Betreuer außerhalb der offiziellen Verpflegungsstellen führt nach zweimaliger Verwarnung zum Ausschluss der weiteren Teilnahme.

Art. 39        Etappenläufer

Es werden beim „Deutschlandlauf“ auch Etappenläufer zugelassen. Das tägliche Startgeld von 50 € ist spätestens am 01. September 2005 an die Organisation zu überweisen. Etappenläufer kommen nicht in die Zeitnahme. Es wird ihnen lediglich eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung ausgehändigt. Es soll mit dieser Regelung verhindert werden, dass hier ein weiterer Wettkampf ausgetragen wird und dadurch der Rhythmus der „Deutschlandläufer“ gefährdet wird. Etappenläufer starten grundsätzlich in der zweiten Gruppe. Ausnahmen werden nur von der Organisation genehmigt. Im Startgeld ist, wie bei allen anderen Teilnehmern, die Verpflegung und Unterkunft im Startgeld enthalten.

Art. 40        Haftung für private Betreuerfahrzeuge

Die Mitnahme privater Pkw’s, Wohnwagen und Wohnmobile geschieht auf eigene Gefahr. Es muss jedem klar sein, dass den Veranstaltern folgendes nicht möglich ist: Bei Ausfall des Fahrzeuges kann von der Organisation nur bedingt Hilfe geleistet werden. Fahrzeugschäden können von den Veranstaltern unmöglich übernommen werden. Der Fahrzeughalter muss daher in Eigenregie für Hilfe sorgen. Im anderen Falle würde das Unternehmen im erheblichen Maße belastet oder sogar gefährdet.

Art. 41        Läuferbeirat

Mit der Einweisung in den Rennverlauf wird auch ein „Läuferbeirat“ benannt. Dieser unterstützt die Organisation bei außerordentlichen Problemen, die Einfluss auf das Renngeschehen haben. Zum Beispiel Disqualifikation eines Teilnehmers usw. Der „Läuferbeirat“ besteht aus einer weiblichen und männlichen Person aus dem Läuferfeld und einer Person aus dem Betreuerfeld und dem Organisator. Die Entscheidung dieses Gremiums ist bindend. Aus dem Gremium ist ausgeschlossen, wenn es um eine Entscheidung geht, welche diese Person betrifft.

Art. 42        Anmeldeschluss / Rückzahlung der Anmeldegebühr

Anmeldeschluss ist der 01. Juni 2005. Später eingehende Meldungen sind nur nach telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung des Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 100 € in einer Summe von 1.180 € möglich.

Art. 43        Abbruch der Veranstaltung

Dieses kann eintreten wenn: Eintritt einer Naturkatastrophe - wie Überschwemmung, Großbrand, Erdbeben usw. Im Falle einer solchen Naturkatastrophe muss für jeden Einleuchtend sein, dass dieser Lauf abgebrochen werden muss. Zu dieser Entscheidung werden die Teilnehmer befragt, wenn nicht bereits ein Startverbot, seitens der Behörden besteht. Der Teilnehmer bekommt sein Startgeld folgendermaßen zurück. Der Betrag über 1.080 € wird durch 18 geteilt. Für jeden nicht gelaufenen Tag erhält der Teilnehmer ein 17tel, also 60 € zurück. Das Beispiel: Der Lauf wird aus oben angegebenen Anlass nach dem 14. Tag abgebrochen, so erhält jeder Teilnehmer 4/17tel zurück (4 mal 60 € = 240 €)


Anmeldungen und weitere Informationen:

Ingo Schulze +++ Hauptstraße 52 +++ 72160 Horb - Nordstetten
Tel: 0049 (0) 7451 / 4615  Fax:  - 62 47 56   Mobil: 0171 / 42 51 435  
Email:          ischulze@t-online.de
Internet :         www.deutschlandlauf.com





Horb, Sonntag, 18. Juli 2004
Ingo Schulze, Rennleiter
            
Zuletzt am 20.05.2005 aktuallisiert.

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Pressemappe

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Teilnehmer- und Pressemappe in der ersten Version.
Inhalt sind die wichtigen Informationen, wie sie hier auf der Webseite dargestellt sind.

Anmeldung


Anmeldung an Ingo Schulze (siehe Kontakt) und Überweisung der Vorauszahlung

Kreissparkasse Horb
BLZ   642 510 60   
Kto.-Nr:  553 760  
Kennwort:   „Deutschlandlauf“


Kontakt


Ingo Schulze
Hauptstraße 52
72160 Horb - Nordstetten

ischulze@t-online.de


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